Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht

Sozialleistungsansprüche müssen zunehmend auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden. Gleichzeitig erweisen sich in meiner anwaltlichen Praxis eine Vielzahl an Entscheidungen der Sozialleistungsträger als rechtswidrig. Als Fachanwalt für Sozialrecht beschäftige ich mich mit nahezu sämtlichen Themen aus den folgenden Bereichen:

SGB II

  • Bürgergeld, ehemals „Hartz-4“
  • Hilfe bei Minderung und Sanktion, z.B. wegen Meldeversäumnis, Abbruch einer Maßnahme oder Verweigerung einer Arbeitsaufnahme
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, hier insbesondere Angemessenheit und Kostensenkungsaufforderung
  • Mehrbedarfe
  • Bildung und Teilhabe
  • Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen
  • Bürgergeld bei/trotz Erwerbstätigkeit ("Aufstocker")
  • Aufhebungsbescheide und Erstattungsaufforderungen

SGB III

  • v.a. Arbeitslosengeld
  • Sperrzeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens (Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Abwicklungsvereinbarung)
  • Beratung zu Altersteilzeit
  • Gestaltung Übergang Erwerbstätigkeit in (Früh-)Rente
  • Kürzung Arbeitslosengeld
  • Nahtlosigkeitsregelung
  • Kurzarbeitergeld (Kug)

SGB V

  • v.a. Krankengeld einschließlich Ruhen des Anspruchs
  • Rückkehr aus privater Krankenversicherung (PKV) in gesetzliche Krankenversicherung (GKV), auch nach dem 55. Lebensjahr
  • Hilfsmittel & Heilbehandlung
  • Genehmigungsfiktion
  • Höchstfestsetzung von Krankenversicherungsbeiträgen nach verspäteter Vorlage Einkommensnachweise (Einkommenssteuerbescheid)
  • Abwendung Ruhen der Mitgliedschaft bei Beitragsschulden

SGB VI

  • v.a. Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
  • Altersrente
  • Hinterbliebenenrente (Witwenrente/Witwerrente)
  • Rehamaßnahmen
  • Statusfeststellungsverfahren
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Inanspruchnahme von Renten, z.B. durch Flexirente

SGB VII

  • Arbeitsunfall und Berufskrankheit
  • Verletztenrente
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit - MdE
  • Veranlagung im Gefahrtarif

SGB IX

  • Feststellen einer Schwerbehinderteneigenschaft & Grad der Behinderung (GdB)
  • Nachteilsausgleich (Merkzeichen)
  • Eingliederungshilfe, z.B. Einzelfallhilfe, BEW, medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben u.a.
  • Persönliches Budget, auch trägerübergreifend

SGB XI

  • v.a. Zuerkennung, Neufeststellung oder Höherstufung Pflegegrad
  • Vorgehen gegen Herabstufung Pflegegrad
  • Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombileistungen
  • Verhinderungspflege
  • Vorbereitung einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
  • Wohngruppenzuschlag
  • Beratung und Vertretung von Leistungserbringern (ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeheime) bei der Forderungsdurchsetzung, auch nach Tod der zu pflegenden Person

SGB XII

  • v.a. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung („Sozialhilfe“)
  • Hilfe zur Pflege & Pflegegeld, insbesondere bei ungedeckten Kosten im Pflegeheim oder bei ambulanter/häuslicher Pflege
  • Geltendmachung bereits erbrachter Pflegeleistungen gegenüber Sozialleistungsträger durch ambulante Pflegedienste oder Pflegeheime
  • Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf mögliche Erstattungsansprüche des Sozialhilfeträgers (Schenkung, Nutzbarkeiten etc.)
  • Schonvermögen und Bestattungsvorsorge

SGB XIV

  • Beratung und Vertretung im seit 01.01.2024 neu gefassten sozialen Entschädigungsrecht:
  • Geltendmachung einer Opferentschädigung nach Gewalttaten (physisch & psychisch)
  • Anspruchsprüfung für Angehörige, Hinterbliebene, Nahestehende
  • Vertretung von Wehr- und Zivildienstgeschädigten
  • Geltendmachung von Schäden nach Schutzimpfungen. z.B. gegen COVID-19/"Coronaimpfung"
  • Beratung und Unterstützung bei Kausalitätsprüfung (Beweiserleichterung, Folgeschäden, Schockschäden)
  • Prüfung und Beratung hinsichtlich möglicher Leistungsansprüche, v.a. schnelle Hilfe durch Fallmanagement und Traumaambulanzen sowie Entschädigungszahlungen, Berufsschadensausgleich und weiterer Leistungen

Wohngeld, Elterngeld, Kinderzuschlag

  • Wohngeld, insbesondere nach der neuen Rechtslage ("Wohngeld-Plus-Gesetz") sowie Heizkostenzuschuss
  • Elterngeld einschließlich Prüfung von Rückforderungsbescheiden
  • Kinderzuschlag, auch in Kombination mit Wohngeld als bedarfsdeckende Alternative zu Leistungen nach dem SGB II ("Bürgergeld")

Seniorenrecht

Seniorenrecht umfasst einen Querschnitt der vorgenannten und weiteren juristische Bereiche des Medizin-, Arbeits- und Erbrechts sowie Steuer- und Gesellschaftsrechts. Hier biete ich eine umfassende, auf Wunsch auch übergreifende Beratung mit dem Ziel der möglichst vollständigen Regelung des Bedarfsfalles in den folgenden Bereichen:

Arbeitsrecht

  • Flexible Übergänge vom Arbeitsleben in die Rente
  • Altersteilzeit und fortgesetzte Beschäftigung im Rentenalter, Zuverdienst und Nebentätigkeit während der Rente
  • Finanzielle Planung im Alter und Beratung über Arbeitslosengeld und Rente

Sozialleistungsrecht

  • Prüfung und Geltendmachung von Rentenansprüchen, Sozialhilfe, Pflegegrad
  • Umfassende Beratung bei Hilfe zur Pflege (v.a. bei ungedeckten Pflegeheimkosten), insbesondere Schonvermögen, Schenkung zu Lebzeiten, Kostenersatz durch Erben, Elternunterhalt 

Erbrecht

  • Vertragsgestaltungen zum Schutz des Eigenheims vor dem Zugriff des Sozialamts

Medizinrecht

  • Sicherstellung der medizinischen Versorgung und rechtliche Betreuung bei verminderten Leistungsfähigkeiten

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Erhaltung der häuslichen Umgebung und rechtliche Fragen beim betreuten Wohnen
  • Beratung zu mieterrechtlichen Bestimmungen und Wohnformen wie Mehrgenerationenhäusern

Schwerbehindertenrecht

  • Unterstützung bei Anträgen auf Schwerbehinderten-Status und den damit verbundenen Rechten und Leistungen

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

  • Umfassende Beratung zur Erstellung und Durchsetzung

Kosten

Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit variieren und hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, wie beispielsweise Umfang sowie Schwierigkeit der Tätigkeit aber auch den Einkommensverhältnissen der beauftragenden Person. Es können daher verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht kommen. So oder so informiere ich über die voraussichtlich anfallenden Kosten in jedem Einzelfall vorab.

Im Falle von Beratungshilfe bringen Sie bitte den den dafür erforderlichen Berechtigungsschein zum Termin mit. Das örtlich hierfür zuständige Amtsgericht können Sie z.B. hier ermitteln: https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche (Angelegenheit "Allgemeiner Gerichtsstand").

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